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Wiederholungsaudit nach DIN EN 16247

2015 wurde die Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 für Unternehmen, die nicht zu den KMU zählen, eingeführt. Nach Ablauf von 4 Jahren steht 2019 das Wiederholungsaudit an.
Damit die betroffenen Unternehmen ihrer Pflicht durch das Energiedienstleistungsgesetztes (EDL-G) nachkommen können, ist eine rechtzeitige Planung des Energieaudits wichtig.
Gern unterstützen wir im Rahmen der Durchführung eines Wiederholungsaudits, und geben unsere Erfahrungen weiter. Dazu gehört auch die Betrachtung der geänderten Anforderungen eines Wiederholungsaudits gegenüber einem ersten Energieaudit nach § 8 EDL-G.

Sind Sie darauf vorbereitet?

Ganz nach den Bedürfnissen unserer Kunden führen wir das Energieaudit konform zur DIN EN 16247 durch. Ebenso gestalten wir das Audit dahingehend, dass wir tiefer in die energetische Situation blicken bis hin zur messtechnisch gestützten Erstellung des Verbrauchsverhaltens.
Unsere Kunden erhalten als Ergebnis unseres Energieaudits eine wirtschaftlich basierte Entscheidungshilfe hinsichtlich der Maßnahmen zur Energieeinsparung, in Verbindung mit möglichen Fördermitteln.

Die wichtigsten Informationen für das Energieaudit 2019 zusammengefasst:

  • Nicht-KMU sind verpflichtet alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen
  • 2019 steht die Rezertifizierung nach DIN EN 16247-1 an
  • Zertifizierte Auditoren der IPTro dürfen ein Energieaudit durchführen
  • Kommen Sie frühzeitig auf uns zu, um den Ansturm der starken Nachfrage zu umgehen


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA hat dazu das Merkblatt aktualisiert und einen neuen Leitfaden erstellt.

Sie haben weitere Fragen zum Energieaudit nach DIN EN 16247 und wünschen ein individuelles verbindliches Angebot? Sprechen Sie uns an.