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Ein neues Förderprogramm für alle Unternehmen ab 01.01.2019

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) strukturiert die bisherigen Förderangebote im Bereich Energieeffizienz neu. Das neue Förderangebot „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Kredit“ (295) unterstützt entsprechende Maßnahmen durch zinsgünstige Kredite (bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten) in Verbindung mit Tilgungszuschüssen. Das bisherige KfW-Energieeffizienzprogramm Abwärme – gefördert durch das BMWi (294) und der entsprechende Investitionszuschuss (494) wird zum 31. Dezember 2018 eingestellt.

Die neue Förderung richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen (KMU und Nicht-KMU), Stadtwerke und Energiedienstleister. Sie ist bewusst technologieoffen gestaltet, um den Unternehmen die größtmögliche Freiheit bei der Umsetzung einer für sie passenden Lösung zu geben: Von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen ist förderfähig, was die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöht und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beiträgt.

Gefördert werden Investitionen in die Anlagen- und Prozessmodernisierung in folgenden Modulen:

Modul 1: Querschnittstechnologien

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Ventilatoren
  • Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
  • Druckluftanlagen
  • Anlagen zur Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung aus Abwasser
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
  • Frequenzumrichter


Modul 2: Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien

  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseanlagen
  • Wärmepumpen


Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software

Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (mit Einsparkonzept), z.B.:

  • Verfahrensumstellungen
  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung
  • Maßnahmen an der Gebäudeanlagentechnik, sofern sie primär auf Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten wirken
  • Bereitstellung von Prozesswärme und -kälte
  • Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess


Tilgungszuschüsse

Die Tilgungszuschüsse in den Modulen ermitteln sich wie folgt:

  1. für Maßnahmen aus Modul 1, 3 und 4 bis zu 30 % der förderfähigen Investitions(mehr)kosten
  2. für Maßnahmen aus Modul 2 bis zu 45 % der förderfähigen Investitions(mehr)kosten

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten in allen Modulen zusätzlich einen Bonus auf den Tilgungszuschuss in Höhe von 10 Prozentpunkten.


In Modul 4 ist die maximale Förderung auf einen Betrag von 500 Euro pro eingesparter Tonne CO2 und Jahr bzw. für KMU auf 700 Euro pro eingesparter Tonne CO2 und Jahr begrenzt.

Bei Projekten zur Optimierung der Energieeffizienz stellen die neuen Fördermöglichkeiten wichtige und entscheidungsrelevante Faktoren dar. Die Kosten für die Energieeffizienzprojekte können durch das neue Förderprogramm 295 der KfW zum Teil drastisch reduziert werden. Die IPTro kennt die verfügbaren Möglichkeiten und berät Sie individuell und projektbezogen und hilft Ihnen bei der Beantragung, etwaigen Spezialdienstleistungen wie Gutachten, Einsparkonzepte sowie bei der Begleitung der Umsetzung.  

Ab Frühjahr 2019 wird es voraussichtlich ein Nachfolgeprogramm zu „Step up“ MBWI-Wettbewerb Energieeffizienz (Zuschuss über Ausschreibungen, Optimierung von Produktionsprozessen, Vermeidung und Nutzung von Abwärme auf Basis eines Einsparkonzepts) sowie die Fortführung des Pilotprogramms Einsparzähler geben. Die IPTro wird, sobald die neuen Förderprogramme veröffentlicht sind, unter Aktuelles darüber informieren.